Politik in der Landeshauptstadt Saarbrücken
Politik in der Landeshauptstadt Saarbrücken
Zusammensetzung und Funktionen des Stadtrates
Sitzverteilung
Seit den letzten Kommunalwahlen vom 7. Juni 2009 setzt sich der Stadtrat von Saarbrücken wie folgt zusammen (insgesamt 63 Sitze):
CDU - 18 Sitze
SPD - 18 Sitze
Linke - 10 Sitze
Grüne - 7 Sitze
FDP - 7 Sitze
FW/BB - 2 Sitze
NPD - 1 Sitz
Funktionen und Aufgaben des Stadtrates der Landeshauptstadt
Der Stadtrat ist das Gremium der kommunalen Volksvertretung in der Landeshauptstadt Saarbrücken (LHS). Die Mitglieder des Stadtrates bezeichnet man als Stadträte bzw. Stadtverordnete. Die Mitglieder des Stadtrates sind ehrenamtlich tätig.
Der Stadtrat ist gegenüber den Beschäftigten der Stadtverwaltung die oberste Dienstbehörde. Im Rahmen der kommunalen Rechtsetzungshoheit ist der Stadtrat wichtigstes Organ in der kommunalen Selbstverwaltung.
Wahl der Mitglieder des Stadtrates
Der Stadtrat ist das von den Bürgern der LHS für fünf Jahre gewählte Verwaltungsgremium. Seine Mitglieder werden Stadtverordnete genannt. Vorsitzende/Vorsitzender des Stadtrates ist die/der vom Volk gewählte Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeister. Das Wahlsystem entspricht einer Verhältniswahl, das heißt, jede Partei bekommt so viele Mandate, wie es ihrem Stimmenanteil im Wahlgebiet entspricht. Die Zuteilung der Sitze im Anschluss an die Kommunalwahl erfolgt nach dem Sitzzuteilungsverfahren nach d'Hondt (Divisorverfahren mit Abrundung nach Victor d'Hondt, belgischer Jurist 1841 - 1901).
Städteparnterschaften der Landeshauptstadt
- Nantes (Frankreich) seit 1965
- Tiflis (Tbilisi, Georgien) seit 1975. Der Freundschaftsvertrag zwischen den Städten wurde am 22. März unterzeichnet
- Cottbus (Brandenburg, Deutschland) seit 1987
- Pittsburgh (USA)
