Weiterentwicklung Wirtschaftsförderung
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Nähere Informationen: Die Landeshauptstadt Saarbrücken bildet zusammen mit dem Regionalverband das politische und wirtschaftliche Herz des Saarlandes. Rund 40 % aller Erwerbstätigen im Saarland arbeiten im Großraum Saarbrücken, davon alleine mehr als die Hälfte in der Stadt Saarbrücken. Fast drei Viertel dieser Erwerbstätigen in Saarbrücken gehen einer Beschäftigung im Handel, in der Gastronomie oder im sonstigen Dienstleistungsgewerbe nach.
Im März 2008 lag die Arbeitslosenquote im Bezirk Saarbrücken bei 13,8 %, d. h. über 12.700 Menschen waren arbeitslos gemeldet. Diese Arbeitslosenquote liegt um über 40 % höher als die Arbeitslosenquote im Saarland insgesamt (März: 7,8 %). Das unterstreicht die Bedeutung einer entschlossenen und konzentrierten Förderung des Wirtschaftsstandortes Saarbrücken offenkundig.
Bisher zeichnet sich die Wirtschaftsförderung in Saarbrücken trotz allen Bemühens durch ein Nebeneinander verschiedener Stellen mit entsprechend mageren Ergebnissen aus. Das städtische Amt für Wirtschaftsförderung einerseits, die GIU als städtisches Tochterunternehmen andererseits sind für Wirtschaftsförderung zuständig. Dabei ist die GIU bzw. ihre Tochtergesellschaft GIU Flächenmanagement mbH (GIU FM) z. B. 2006 mit einem Jahresdefizit von rd. 5,2 Mio. € und einem jährlichen Zuschussbedarf in Millionenhöhe aus dem Stadthaushalt längst selbst ein Sanierungsfall.
Darüber hinaus werfen die konkreten Leistungen und Ergebnisse der GIU bei wichtigen wirtschaftlichen und planerischen Aufgaben in der Stadt zunehmend Zweifel an ihrer Leistungsfähigkeit und Kompetenz auf:
- Wo bleiben die im letzten Jahr groß angekündigten raschen Ansiedlungserfolge hochwertiger Unternehmen am Eurobahnhof?
- Wieso konnten die Planungen der GIU bei der Berliner Promenade nicht umgesetzt werden?
- Welche Rolle spielt die GIU beim Voranbringen des Großprojektes „Stadt am Fluss“?
Ähnlich doppelt organisiert und nicht-optimiert wie die Wirtschaftsförderung zeigt sich der Bereich Gebäudewirtschaft für öffentlich und privat genutzte Immobilien und Grundstücke, welcher von der Gebäudeverwaltung der Stadt (GMS) und ebenso von der städtischen Gesellschaft GIU wahrgenommen werden soll, deren Schuldenberg auch aus der Immobiliensparte herrührt.
Daneben existiert mit der öffentlich-rechtlichen Sparkasse Saarbrücken, deren Eigentümer zur Hälfte die Stadt Saarbrücken ist, ein Geldinstitut, das im Rahmen seiner Aufgaben und Möglichkeiten ebenfalls wirtschaftsfördernd tätig ist.
Die CDU sieht in der Bündelung aller Kapazitäten zur Förderung der Wirtschaft und damit zur Sicherung bestehender und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze die einzige Chance, die Arbeitsmarktlage zu verbessern, die Wirtschafts- und damit auch die Steuerkraft der Stadt zu erhöhen und im Wettbewerb mit den benachbarten Zentren und Regionen dauerhaft vorne mitwirken zu können.
Deshalb hält die CDU-Stadtratsfraktion Saarbrücken folgende Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz und Konzentration aller Kräfte für die Wirtschaftsförderung für erforderlich:
1. Zusammenfassung der bisher beim Amt für Wirtschaftsförderung und der GIU liegenden Zuständigkeiten für die Förderung des Wirtschaftsstandortes in einer neu zu gründenden Gesellschaft „Wirtschaftsförderung Saarbrücken“.
2. Einbeziehung der Sparkasse Saarbrücken mit ihrem Finanz-, Beratungs- und Beteiligungs-Sachverstand sowie ihren Finanzierungsmöglichkeiten bei der neuen Wirtschaftsförderungsgesellschaft.
3. Die neue Gesellschaft berät, unterstützt und koordiniert in allen Fragen rund um den Wirtschaftsstandort Saarbrücken. Sie betreut die ansässigen Unternehmen, vermittelt die der Stadt zur Verfügung stehenden Gewerbe- und Industrieflächen, informiert über und eröffnet Finanzierungsmöglichkeiten, wirbt durch Standortmarketing für Unternehmensansiedlungen, fördert den Technologie-Transfer und die Kooperation zwischen Wirtschaft und Hochschulen Saarbrückens.
4. Bei entsprechender Bereitschaft des Regionalverbandes sollte die neue Gesellschaft für Wirtschaftsförderung auch eine enge Kooperation mit dem Ziel einer später gemeinsamen Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den gesamten Großraum Saarbrücken anstreben.
5. Übertragung der bisher von der GIU für die Stadt wahrgenommenen Planungsaufgaben auf das Saarbrücker Baudezernat, um künftig Stadtplanung und -entwicklung „aus einem Guss“ zu gewährleisten und die zentralen städtebaulichen und damit auch wirtschaftsfördernden Aufgaben Umbau der Berliner Promenade und das Zukunftsprojekt „Stadt am Fluss“ in einer kompetenten Hand zu bündeln.
6. Die bisherige GIU wird mit ihren restlichen Aufgaben ebenso wie die GIU FM mit dem Gebäudemanagement-Betrieb (GMS) der Stadt zu einer neuen Verwaltungs- und Liegenschaftsgesellschaft der Stadt, die lediglich die im städtischen bzw. GIU- Eigentum stehenden Liegenschaften und Immobilien zu betreuen hat, zusammengefasst. Dabei ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang private Dritte an dieser Gesellschaft oder der Aufgabenerfüllung für diese Gesellschaft beteiligt werden können.
7. Um die Überschuldung der GIU und die dadurch jedes Jahr erforderlichen Zuschüsse aus dem Stadthaushalt abzubauen, ist die neue Verwaltungs- und Liegenschaftsgesellschaft zu beauftragen, möglichst umfassend Gebäude und Grundstücke an Dritte zu veräußern.
8. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, zur Erreichung dieser Ziele bis spätestens zur Stadtratssitzung am 30. September 2008 konkrete Handlungsschritte vorzulegen. Zugleich ist in Abstimmung mit dem Beteiligungsmanagement-Ausschuss (BMS) eine Unternehmensberatung damit zu beauftragen, die Maßnahmenvorschläge und deren Umsetzung zur Erreichung der oben genannten Ziele zu begleiten.
